hornbanger

Das Vergaberecht ist dazu da, den fairen Wettbewerb zu fördern. Durch die Komplexität der rechtlichen und technischen Bestimmungen sind die Verfahren für beide Seiten – Anbieter und ausschreibende Stelle – sehr fehleranfällig. Rechtssicherheit, Flexibilität und Kreativität sind gefragt.

RA Dr. Kathrin Hornbanger, MBL-HSG ( > mehr)

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