Das Vergaberecht ist dazu da, den fairen Wettbewerb zu fördern. Durch die Komplexität der rechtlichen und technischen Bestimmungen sind die Vergabeverfahren für beide Seiten – Anbieter und ausschreibende Stelle – sehr fehleranfällig. Rechtssicherheit, Flexibilität und Kreativität sind gefragt.
RA Dr. Kathrin Hornbanger, MBL-HSG ( > mehr)