Wir leben in einer Zeit des ständigen Wandels. Ereignisse sind oft nur für wenige vorhersehbar. Im Gegenzug versucht die öffentliche Hand, eine sicherere, verantwortungsvollere Welt für uns alle zu schaffen und schafft dabei auch immer häufiger sehr komplexe Rechtsvorschriften, die vielfach auch Ihren Ursprung auf EU Ebene haben. Gleichzeitig eröffnet der beispiellose Wandel eine Welt der Möglichkeiten, wie wir sie noch nie erlebt haben. Die Kenntnis der rechtlichen Entwicklungen aber auch der gelebten Rechtspraxis, eine schnelle Reaktion auf rechtliche Anforderungen, eine realistische und optimistische Sicht auf die Zukunft und die Entschlossenheit, das Beste zu tun und die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen, sind unsere Qualitäten, die für eine optimale Geschäftsentwicklung unerlässlich sind.
Mein Team und ich sind seit über 20 Jahren Experten im Öffentlichen Recht. Wir verfügen über eine mannigfaltige Erfahrung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bei der Beratung der öffentlichen Hand sowie von privaten und öffentlichen Unternehmen. Wir haben Freude daran, anspruchsvolle Rechtsfragen zu lösen und es ist uns ein Anliegen unsere Erfahrung und unser Know-how sowie unser Netzwerk einzusetzen damit Ihr Geschäftsbetrieb reibungslos und erfolgreich ablaufen kann.
Kathrin Hornbanger
Top 10 | Rang 4 im Vergaberecht
Nr. 1 unter den Anwältinnen im Vergaberecht
Platz 1 für beste Einzelkämpfer | Top 10 im Vergaberecht
Dr. Kathrin Hornbanger ist seit vielen Jahren auch auf internationaler Ebene tätig und bringt ihre Expertise in hochrangigen Expertengruppen ein. Dabei vertritt sie Österreich in Arbeitsgruppen der EU, USA und Asien und wirkt an der Schnittstelle zwischen Forschung, Entwicklung und Vergaberecht mit.
Im Rahmen dieser Tätigkeit entstand ein umfassender Bericht für die Europäische Kommission (GD Forschung & Innovation), der als Grundlage für die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags diente. Dieser befasst sich mit der Weiterentwicklung innovationsfreundlicher öffentlicher Beschaffung.
Zudem leistet Dr. Hornbanger einen fachlichen Beitrag zum geplanten Innovation Act, einem neuen europäischen Rechtsrahmen, der gezielt darauf abzielt, Vergabeverfahren stärker für Innovationen zu öffnen und Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.
Durch diese internationale Gesetzgebungsnähe verbindet die Kanzlei juristische Fachkompetenz mit wertvollen Einblicken in zukünftige Entwicklungen des europäischen Vergaberechts – ein Vorteil, von dem Mandantinnen und Mandanten unmittelbar profitieren.
Im Jahr 2025 wurde der Abschlussbericht der EC Expert Group on Innovation Procurement veröffentlicht, zu dem Dr. Hornbanger maßgeblich beitrug. Der Bericht trägt den Titel „Overcoming Legal Barriers for the Uptake of Innovation Procurement in the EU“ und wurde von der Europäischen Kommission publiziert.
Die Europäische Kommission würdigte dabei insbesondere ihre fachliche Expertise, ihren Beitrag zu den Analysen der Mitgliedstaaten und ihre Mitwirkung an der finalen Ausarbeitung des Berichts.
Weiterführende Informationen der Europäischen Kommission:
Bringing down legal barriers for innovation procurement – European Commission
Beitrag für Europäische Kommission (PDF)
Dreifacher Erfolg im Nachprüfungsverfahren (Salesianer – Wiener Linien)
Im Jahr 2025 erzielte die Kanzlei einen bedeutenden Erfolg in einem komplexen Nachprüfungsverfahren. Drei aufeinanderfolgende Zuschlagsentscheidungen wurden erfolgreich angefochten, wodurch letztlich der Zuschlag zugunsten der vertretenen Mandantin erteilt wurde. Das Verfahren betraf einen Auftrag mit einem Volumen von rund sieben Millionen Euro und unterstreicht die besondere Expertise der Kanzlei im Vergaberecht.
Mitautorenschaft im neuen Handbuch Vergaberecht
Dr. Hornbanger wirkte als Mitautorin an der neuesten Auflage des Handbuchs für Vergaberecht mit, herausgegeben von der auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei Heid & Partner. Sie verantwortete die Kapitel zu Rahmenvereinbarungen und Rahmenverträgen – Themen, die im internationalen und nationalen Vergaberecht zunehmend an Bedeutung gewinnen.
In einer global vernetzten Wirtschaft entscheiden öffentliche Vergaben und wirtschaftspolitische Weichenstellungen darüber, wo Wertschöpfung und Innovation stattfinden — im Inland oder im Ausland.
„Fairer und transparenter Wettbewerb ist eine zentrale Grundlage für Innovationskraft, wirtschaftliche Unabhängigkeit und nachhaltige Standortentwicklung.“
Das Beschaffungsvolumen in Österreich bzw innerhalb der Europäischen Union beträgt durchschnittlich insgesamt rund 16% -18% des BIP somit in Österreich rund 67 Milliarden Euro und 2.448 Mrd Euro innerhalb der EU.
Vergabeverfahren haben den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung zu entsprechen. Vergabeverfahren sind sehr formalisiert. Bereits kleine Fehler können große Auswirkungen haben. Dies gilt sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Wir beraten gerne sowohl bei Vergabeverfahren in Österreich als auch innerhalb Europas über unser Netzwerk an internationalen Vergaberechtsexperten. Wir sind ebenfalls spezialisiert auf Vergabeverfahren internationaler Organisationen wie der UNO, EBRD, Europäischen Kommission und Weltbank.
Der europäische Grüne Deal beinhaltet ein umfassendes Regelwerk. Das Ziel der Europäischen Kommission ist es, den Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft zu schaffen, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt. Bis 2030 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55% gegenüber 1990 gesenkt werden. Es wurden zu diesem Zweck auf EU Ebene eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen erlassen, deren Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen genau zu prüfen sind. Auf Grund unserer speziellen Erfahrung und unserem Netzwerk an internationalen Experten in diesem Bereich können wir die komplexen Anforderungen rasch analysieren und Handlungsempfehlungen für Unternehmen und die öffentliche Hand ableiten.
Auch die nachhaltige Beschaffung verlangt eine Umorientierung und de Befassung mit neuen Fragestellungen. Dies gilt sowohl für die öffentliche Hand als auch für öffentliche und private Unternehmen. Wir entwickeln gerne mit Ihnen nachhaltige Konzepte und stehen Ihnen bei allen rechtlichen Fragestellungen zur Seite, vor allem auch was deren Implementierung im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen anbelangt.
Die EU-Handelsvorschriften sollen sicherstellen, dass importierte Produkte in der EU zu fairen und angemessenen Preisen verkauft werden, egal woher sie kommen. In den letzten Jahren hat die EU die wichtigsten handelsbezogenen Vorschriften umfassend reformiert. Welche Pflichten sich daraus für Unternehmen in Österreich und innerhalb der EU ableiten lassen bedarf ebenfalls einer eingehenden Analyse bei der wir Sie gerne unterstützen.
Entscheidend für die rechtmäßige Vergabe und Durchführung einer Förderungsaktion ist ihre EU-Konformität. Hintergrund ist das allgemeine Beihilfenverbot im EU Recht. Für die Vergabe von Förderungen sind eine Vielzahl von Rechtsvorschriften wie etwa die allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln oder einzelnen Sonderrichtlinien maßgeblich. Meist existieren eigene Förderbedingungen für die jeweilige Förderstelle bzw die geförderten Tätigkeiten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Rechtsgrundlagen, der Bedingungen für die Fördervergabe sowie auch bei der Antragstellung sowie grundsätzlich bei der Prüfung beihilfenrechtlicher Fragestellungen.
Dem Verfassungsrecht kommt eine ganz wesentliche Bedeutung zu. Dem österreichischen Verfassungsgerichtshof sind von Verfassungs wegen eine Vielzahl von Kompetenzen eingeräumt. Diese reichen von der Prüfung von Gesetzen und Verordnungen bis zur Prüfung von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte, von der Entscheidung bestimmter Zuständigkeitsstreitigkeiten bis zur Lösung von Finanzausgleichsstreitigkeiten und von der Kontrolle von Wahlen bis zur rechtlichen Kontrolle oberster Staatsorgane. Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist das älteste Verfassungsgericht der Welt und wurde 1920 eingerichtet. Wir beraten gerne in verfassungsrechtlichen Fragen und übernehmen auch die Vertretung in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof.
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern wie etwa das Vergaberecht, das Gewerberecht, das Baurecht, das Krankenanstaltenrecht sowie das Umweltrecht. Hierzu gehört auch der Rechtsschutz gegen Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber sowie Bescheide von Behören aber auch der Rechtschutz gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte an den Verwaltungsgerichtshof. In Rahmen unserer langjährigen Rechtsberatung haben wir unsere Mandanten bei unterschiedlichsten Fragestellungen beraten und dabei auch erfolgreich neue Standpunkte vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof vertreten. Wir prüfen alle Aspekte sehr genau und entwickeln gerne alle juristischen Interpretationen, die dem Gesetzeszweck und den Interessen unserer Mandanten entsprechen.
Ing. Christian Perina MSc, MBA, VAMED, Wien
Klaus Bottensteiner, NÖ Landesregierung
Hans Peter Haselsteiner, Strabag
Michael Sachs, Präsident Bundesverwaltungsgericht, Wien
Markus Aichholzer, best-connect, Klagenfurt
Wolfgang Holzer, Österreichische Bundesforste, Wien